Risiko

Risikofrei Risikotransformatoren?

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Banken sind Risikotransformatoren. Unsichere Kreditrisiken werden durch ausfallsichere Sparbücher/Einlagen finanziert. Fristentransformation beinhaltet zusätzlich systemische Unwägbarkeiten (zukünftige Refinanzierungsmöglichkeit, Inflation, Asset Preise) und im Handel werden ebenfalls Risiken eingegangen (Emittentenrisiko, Preisänderungsrisiken, etc.). Das Eingehen von Risiken und das Risikomanagement ist der Kern des Geschäftsmodells jeder Bank. Ein Geschäft mit der Zukunft - Eine Zukunft die niemand zu 100% - trotz bester Modell- vorhersagen oder durch komplexe (in einer hochvernetzten Welt zunehmend unwirksame) Hedges sicher machen kann.

Renditen sollten im Verhältnis zum eingegangen Risiko stehen, da ansonsten falsche Anreize gesetzt werden und es zu Umverteilungseffekten kommt. Risiko-Rendite Relationen beeinhalten auch das ultimative Risiko "bankrott". Es geht daher darum einen Markt zu schaffen, der "Bankenbankrotte" ermöglicht und nicht verhindert. Das Gegenteil der gegenwärtigen Diskussion. Die Abschaffung des Risikos (der Zukunft?!) schein mir ein illusorischer Weg. Je höher die Sicherheit/das Eigenkapital werden, desto teurer und weniger zugänglich werden die Kredite (besonders für langfristige Finanzierungen und Kreditnehmer mit niedrigen Bonitäten). Wollen wir das? Welche anderen Möglichkeiten gibt es?

Optionen als Startpunkt für die Diskussion:

  1. Höchstgröße? Banken können dann nicht “bankrott“ gehen, wenn Sie aufgrund der Größe und der Vernetztheit systemrelevant sind. Eine logische Konsequenz wäre es, regulatorisch die Banken auf nicht systemrelevante Größen zu bringen. Basel III geht in vielen Punkten in die richtige Richtung, da “systemrelevanz“ mit zusätzlichem Eigenkapital unterlegt werden muss. Das wirkt bremsend auf das Wachstum und verringert das Risiko eines Defaults durch das höhere Eigenkapital. Zusätzlich werden die kleineren Banken gefördert, was sich positiv auf den Wettbewerb auswirkt. Die Frage nach der Höchstgröße wird jedoch bei der konkreten Definition der Größe schwierig. Was ist der Maßstab in einer globalsierten Welt? Das BIP des Heimatmarktes kann es nicht sein. Ein negativer Beigeschmack von Basel III ist  dass die zunehmende Regulatorik ("Ruf nach mehr Sicherheit") aufgrund der hohen Fixkosten eine Markteintrittsbarriere für kleine Institute schafft. Der Preis ist wiederum weniger Wettbewerb und weniger Differenzierung/Innovation. Eigentlich fördert Basel III damit die mittelgroßen Banken die oft nicht die "Besten" sind.
  2. Definierte Insolvenzverfahren? Also klar definierte Abwicklungsregeln. Wann sind Fremdkapitalgeber und wann Eigenkapitalgeber wie in die Haftung zu nehmen? Klar vorweg definierte Prozesse in der Abwicklung und der Verantwortlichkeiten. Kann das ein Ausweg sein - oder ist die Komplexität selbst einer kleinen Bank schon zu groß? Der Versuch wird nun zumindest unternommen. Ob das in der konkreten Abwicklung duchführbar ist, muss sich erst zeigen. Große Banken sind extrem komplett und so eine Abwicklung kann viele viele Jahre dauern.
  3. Trennung von risikoarmen und risikoreichem Geschäft? Das würde die in Punkt zwei beschriebene Abwicklung ermöglichen - vielleicht aber auch die Kredite verteuern (Quersubventionierung des Kreditgeschäfts aus dem Handel etc.). Auch hier gibt es komplexe Grauzonen die nur mit einem enormen regulatorischen Aufwand überwacht werden können. Wann fängt der Eigenhandel an und wann wird ein Portfolio (z.B. Fremdwährungen) für Unternehmenskunden gehalten?
  4. Akzeptanz der Situation -ist es vielleicht sogar sinnvoll, die zyklischen Bankenkrisen in Kauf zu nehmen und durch die Allgemeinheit aufzufangen?

Kommentare  

0 #1 Max 2012-03-11 18:08

Ich stimme den Fragen der optimalen Institutsgröße und der damit verbundenen „Bankrottmöglichkeit“ vollständig zu. Auch das Verhältnis der (vom Sparer) eingegangenen risiken ist einleuchtend. Wie steht es aber um die von der Bank eingegangenen Risiken? Soll die Bank eine risikoadäquate Zinspolitik anstreben?


Wir reden im Bereich des Bankwesens in der Regel von Risiken und von risikoadäquaten Zinsen. Volkswirtschaftlich gesehen ist das nicht unproblematisch, da bekanntlich Finanzierungen mit niedrigem Risiko (das Eigenheim eines kinderlosen Arztehepaares) keinen oder nur sehr geringen volkswirtschaftlichen Mehrwert erzeugen. Eine unternehmerische, soziale oder kulturelle Innovation hat in der Regel ein sehr hohes Risiko und zugleich einen hohen volkswirtschaftlichen oder zumindest gesellschaftlichen Ertrag. Dieser Ertrag muss nicht unbedingt ein Gewinn für den Innovator sein, da gerade bei sozialen oder kulturellen Projekten Gewinne die Ausnahme sind.


Eine risikoadäquate Zinspolitik fördert also Finanzierungen, die reine Kapitalverschiebungen sind (das Eigenheim wird von einem Verkäufer erstanden, der wiederum ein Eigenheim anschafft,…). Die große Problematik der Finanzmärkte ist ja, dass das Finanzkapital nicht mehr vollständig in die Realwirtschaft abtauchen und erneut produktiv – man könnte auch sagen „verjüngt“ - werden kann. Es irrt dann als „Bubble-Building-Capital“ durch die Finanzmärkte und richtet in der Regel viel Schaden an. Die Finanzmarktkrisen der letzten 30 Jahre sind wohl zu einem Teil darauf zurückzuführen, dass freies Finanzkapital keinen brauchbaren Weg in die Realwirtschaft, bzw. zu Realinvestitionen gefunden hat.


Vor diesem Hintergrund ist die Frage der risikoadäquaten Verzinsung zu hinterfragen. Es besteht dann ein Anreiz für Banken, nicht mehr in der realen Wirtschaft zu finanzieren, sondern Protagonisten der sinnentleerten Kapitalverschiebungen zu werden. Damit wird aber der Wirtschaft (und auch der Gesellschaft – wer will dann noch ein Schulprojekt finanzieren?) die Innovationsgrundlage entzogen. Innovative Kredite müssten in diesem Sinn also möglichst billig sein – und Wohnhypotheken möglichst teuer. Durch den hohen Zins auf Wohnhypotheken würden die Immobilienpreise zugleich sinken, was wiederum einen volkswirtschaftlichen Nutzen hätte. Ich würde also die falschen Anreize für Banken gerade in der risikoadäquaten Verzinsung sehen.


Allenfalls wäre zu untersuchen, ob ein auf Anonymität basierendes Bankensystem das ohne Unterstützung des Gesetzgebers überhaupt leisten kann. Auch in diesem Sinne finde ich die Frage der optimalen Institutsgröße von sehr großer Bedeutung.

0 #2 Ralf 2012-03-17 17:37

Das Zinsargument ist spannend. Meiner Meinung nach bietet sich dieses Thema für eine neue und eigene Diskussion an. Zu meiner ursprüngliche Frage im Kontext dieser anderen Art der Kreditvergabe: Was ist die Konsequenz daraus? Aus der von dir beschriebenen Kreditvergabe ergibt sich doch ein höheres Risiko zu einem niedrigeren Zinssatz für die Bank. Genauso wie Eigenhandel ein höheres Risiko hat - nur halt mit anderen Nutznießern?


Wer soll diese Risikokosten tragen? Die Eigenkapitalgeber der Bank und dann die Einleger oder doch wie im derzeitigen System die Allgemeinheit (Steuerzahler)? Meiner Meinung die Kapitalgeber (Eigen- und Fremdkapitalgeber) der Bank – jeder Kunde soll sich die Art der Bank (und deren Kreditpolitik) frei wählen können. Was ist deiner Meinung nach die optimale Institutsgröße? Mein Gefühl ist, dass es nicht die Größe ist (wie soll diese bestimmt werden in einer globalisierten Welt - relativ zum BIP des Heimatlandes macht keinen Sinn mehr:-)) Intuitiv geht der richtige Weg in die Richtung "Einbindung der Fremdkapitalgeber" in den Konkurs - ähnlich wie bei einem normalen Insolvenzverfahren. Meiner Meinung nach ist in diesem Kontext auch über die Abschaffung der Einlagenversicherung nachzudenken. Die Kosteneffizienz außen vorgelassen, bezahlen die riskanteren Banken höhere Renditen und höhere Einlagezinsen. Eine einheitliche Einlagensicherung verzerrt den gesamten Markt.

0 #3 Umut 2012-07-21 18:51

Ich finde die Diskussion ebenfalls spannend und würde gerne auf das letzte Argument von Ralf näher eingehen: Du schreibt dass  die Kaptalgeber der Bank die Risikokosten tragen sollen. Ich stimme dir zu, es sollten diejenigen sein die auch eine entsprechende risikoadjustierte Rendite für ihr Investment bekommen und nicht die Einleger, die sehr niedrige Zinsen bekommen, entsprechend Risikoaverse Investments erwarten und nicht für riskante Geschäfte bürgen sollten.


Wenn ich mein Geld auf ein Sparbuch lege, dann will ich in erster Linie Sicherheit (also wenig Risiko). Deshalb bekomme ich auch entsprechend niedrige Zinsen (sagen wir ca. 1%). Ich erwarte mir dann bei den entsprechenden Zinsen, dass mein Geld sicher investiert wird und nicht in Privatkredite oder Kapitalmarktinvestments, wo Ausfallswahrscheinlichkeiten höher sind.


Ich glaube wir stehen hier vor einem typischen Prinzipal-Agent Problem: Der Prinzipal (Spareinlagenbesitzer) gibt sein Geld der Bank, damit es dort sicher aufgehoben ist (eher Risikoavers), der Agent (Unternehmensanteilshaber in Form von Aktien) will Rendite sehen, sonst sucht er sich andere Unternehmensbeteiligungen (eher Risikofreudig).  Aus der Theorie heraus wissen wir dass der Agent einen Informationsvorsprung hat und somit mit dem Geld vom Prinzipal riskant investieren wird, damit er höhere Renditen erwirtschften kann.


Ein möglicher Lösungsvorschlag aus dieser Problematik wäre dass eine Bank ihre Investments dem Risikoprofil der Kapitalgeber entsprechend tätigen darf:



  • Wenn  das Geld von einem Sparbuch kommt, darf es nur in AAA Staatsanleihen investiert werden. Und wenn diese Staaten pleite gehen (oder neg. Renditen vorweisen) , dann muss der Sparer dieses Risiko tragen.

  • Wenn das Geld von Investoren kommt die Anleihen der Bank gekauft haben, dann in Aktien und Privatkredite, etc. Diese werden mit entsprechend höheren Renditen kompensiert.


Ich stimme euch auch zu dass der Staat nicht für Investments oder Ausfälle gerade stehen sollte (nicht bei kleinen sparern und nicht bei systemrelevanten Banken). Die Verzinzung sollte die Risikobereitschaft wiederspiegeln und sollte nicht nurch einen externen Eingriff verzerrt werden. Und oft schraubt man die Risikobereitschaft erst zurück wenn man sich die Finger verbrennt hat. Wenn man aber immer die schützende Hand hat, wird man wahrscheinlich immer  risikofreudiger.


Grüsse Umut

0 #4 Ralf 2012-07-21 19:19

Danke für den Hinweis - Ich meinte mit Fremdkapitalgebern nicht die Einleger (die natürlich auch FK Geber sind), sondern jene die Unternehmensanleihen zeichnen. Die Regulatoren gehen nun ja genau in die Richtung, dass zukünftig auch jene die Bankanleihen halten bei einem Konkurs in Haftung genommen werden. Sparer (bis zu einer Obergrenze) sollen meiner Meinung nachweiterhin geschützt werden, wie es auch jetzt der Fall ist. Auch, wenn das eine Verzerrung ist. Für diesen Schutz erhalten die Sparer ja auch die geringeren Zinsen. 


Ich denke, dass die von dir vorgeschlagene Zweiteilung der Investments in einer 100% Konsequenz nicht praktikabel ist, der Vorschlag aber in eine spannende Richtung geht. Nicht praktikabel, da die Banken ja neben der Fristentransformation genau von der Risikotransformation leben. Genau diese Risikotransformation ist sinnvoll (?) und wesentlicher Teil des Motors "Bank". Was würde es bedeuten, wenn wir Banken das Kapital nur entsprechend der Verzinsung investieren dürfen? Dein Beispiel Einlagen nur in Staatsanleihen würde bedeuten, dass sich Staaten noch günstiger refinanzieren können und Privatkredite deutlich teurer werden würden. Wieso?  Der Großteil der Verbindlichkeiten der Banken sind Einlagen. Diese wären dann quasi zweckgebunden für die Staatsverschuldung. Wollen wir das wirklich?




Eigentlich ist das alles ein alter Hute. Mit dem Glass-Steagall Act wurde versucht diese falschen Risikoanreize zu unterbinden. Investmentbanken wurden von den Retailbanken getrennt. Jene mit dem höheren Risiko und ohne Kundeneinlagen (also die Investmentbanken) sollten nicht unter die gleichen Schutzrichtlinien wie Einlagenbanken fallen. Das Problem ist heutzutage die systemische Verknüpfung - "Einlagenbanken (Retailbanken) halten zb. Anleihen von I-Banken oder geben diesen Kredite. Wenn der Staat die I-Banken in der Krise "fallen gelassen" hätte, dann hätte das auch die Versicherungen, Retailbanken, etc. mit in den Abgrund gezogen. Spannend ist, dass der Glass-Steagall Act auch die Kreditvergabe für Spekulation unterbunden hat. In der letzten Konsequenz können solche Krisen nur unterbunden werden, wenn hochriskante Geschäfte mit 100% Eigenkapital hinterlegt werden. Hedge Fonds und I-Banken wären dann Private Equity Fonds ohne Fremdkapital. Es gäbe kein Risiko einer Übertragung bei einem Default.

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