Regulation

Direkte Kreditvergabe - Schutz vs. Freiheit?

Bewertung: 5 / 5

Stern aktivStern aktivStern aktivStern aktivStern aktiv
 

In Österreich findet gerade eine spannende regulatorische Diskussion[1] zur direkten Kreditfinanzierung von Unternehmen und NGOs statt. Das prominenteste Beispiel ist die Waldviertler Schuhwerkstätte[2]. Die FMA[3][4] (Finanzmarktaufsicht) wirft den Unternehmen verbotene, weil konzessionspflichtige, Bankgeschäfte vor und die Unternehmen/NGOs wehren sich. Ziele des folgenden Texts ist die Kontextualisierung und die differenzierte Darstellung der Standpunkte.

Klassisch gibt es vier Quellen der Kreditfinanzierung:

  1. Bankkredite und deren Derivate wie z.B. Leasing. Diese unterliegen dem Bankwesengesetz (BWG).
  2. Anleihen entsprechen am ehesten der direkten Kreditfinanzierung, sind jedoch aufgrund der hohen Kosten erst ab ca. 40 Mio. EUR Finanzierungsvolumen relevant. Die hohen Kosten entstehen durch die Prospektpflicht (Transparenz!). Hier gilt das Kapitalmarktgesetzes (KMG). Die Ausnahmeliste ist lang, wesentlich sind jedoch drei Kriterien: Volumina bis 100.000 EUR oder max. 150 Anleger oder qualifizierte Investoren die mind. 50.000 EUR einlegen.
  3. Lieferantenfinanzierung sind alle offenen Verbindlichkeiten des Unternehmens.
  4. Kundenfinanzierung sind alle Vorauszahlungen und Anzahlungen[5]. Kunden- und Lieferantenfinanzierung sind Kaufverträge, die nicht vom BWG betroffen sind.
  5. Mitarbeiter. Nicht klassisch, jedoch ist es auch eine kurzfristige Vorausfinanzierung, wenn das Gehalt am Monatsende bezahlt wird.

Die verkürzte Aufstellung (keine Mischformen mit Eigenkapitalfinanzierung etc.) zeigt, dass sich Unternehmen im unterschiedlichen Ausmaß durch verschiedene Stakeholder finanzieren. Der Unterschied ist nun, dass diese klassischen und “erlaubten“ Quellen deutlich erweitert wurden. Im bekanntesten Fall erhielten Kunden über Warengutscheine fixe Verzinsungen für Mittel die über 10 Jahre bereitgestellt wurden. Also eigentlich ein Bankkredit gemischt mit Kundenfinanzierung. Im zweiten Fall wurde ein Sparverein gegründet der dann in das Unternehmen investierte - eindeutig Kredit.

Geht es um den Schutz der Banken vor Konkurrenz?, den Schutz des Konsumenten? oder des Finanzplatzes? Was ist wichtiger, die Schutzfunktion oder die Freiheit der Bürger (freie Anlagemöglichkeit) und die der Unternehmen (freie Finanzierungsmöglichkeit)?

Was spricht für die Position des Gesetzes und der FMA als Ausführungsorgan?

  • Spareinlagen sind durch die Einlagensicherung bis zu € 100.000 pro Einleger gesichert. Dieser Begriff gehört daher geschützt. Es sollte jedem Konsumenten klar sein, wann er ins Risiko geht und wann er sich im geschützten Bereich befindet. Diesem Problem könnte durch eine exklusive Verwendung des Begriffs Spareinlagen durch die Banken leicht aus der Welt geschaffen werden.
  • Das zweite Argument scheint mir wichtiger. Ich kenne die wirtschaftliche Lage der genannten Unternehmen nicht, aber unterstelle Ihnen dass Sie gesund sind. Eine gesetzliche Änderung sollte aber auch dann vernünftig sein, wenn es dem jeweiligen Unternehmen schlecht geht. Angenommen ein Sanierungsfall (Nennen wir in Orbitx), bekommt nur noch Kredit zu sehr hohen Zinsen (15%) von den Banken oder keinen Kredit mehr weil die Ausfallswahrscheinlichkeit sehr hoch ist. Dieses Unternehmen könnte den Kunden in den Filialen Orbitx-Einlage mit 10% Verzinsung (z.B. Endfällig) anbieten. Ein tolles Geschäft, 8% mehr als bei meiner Bank. Kein normaler Kunde könnte die Bilanz von Orbitx interpretieren und verstehen, dass die 10% angesichts des Ausfallsrisikos viel zu wenig sind. Missbrauch würde Tür und Tor geöffnet werden.

Was spricht für die Position der Unternehmen/NGOs?

  • Das wesentliche Argument ist, dass es jedem Bürger und jedem Unternehmer freistellen soll, wie und für was das eigene Geld verwendet wird bzw. wie er sich finanziert. Auch der Transparenz (Mittelbarkeit zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber) würde es gut tun.
  • Wenn Bankkredite nicht vergeben werden, braucht die Unternehmerin schlicht eine andere Quelle. Dieses Argument könnte mit Basel III und den aufgrund des steigenden Eigenkapitalbedarfs zu erwartenden Bilanzverkürzungen (Kreditverknappung) der Banken an Bedeutung gewinnen.
  • Die von der FMA vorgeschlagene Regelung (z.B. bei der NGO Jugend eine Welt), alle Kreditverträge mit Privaten umzustellen, damit diese Nachrangig (gegenüber Institutionellen Investoren) gestellt werden passt nicht zur Schutzfunktion der Einleger, sondern bewirkt das Gegenteil. 

Was ist uns wichtiger, der Schutz (Sicherheit) oder ökonomische Freiheit? Ich hoffe sehr und nehme an, dass es sich bei dem Gesetz nicht um eine bewusste Markteintrittsbarriere zum Schutz der Banken handelt. Aus einer ökonomischen Perspektive (Aufgaben einer Bank) handelt es sich zu 50% um Bankfunktionen. Es kommt zu keiner Fristen- oder Risikotransformation, jedoch doch irgendwie zur Losgrößentransformation und die Probleme rund um die Informationsasymmetrien (Monitoring des Kreditnehmers) sind nicht gelöst. Ich argumentiere ja meist für weniger Regulation, in diesem Fall bin ich aber noch unentschieden. Je stärker die Kreditverknappung jedoch wird, desto wichtiger werden Alternativen. Wie sieht Ihr den Weg? Direkte Kreditfinanzierung wirlich frei geben? Oder doch einen Mittelweg wie die Prospektanforderungen/-kosten für Anleihen verringern? Genossenschaftsgründungen erleichtern (Modell Deutschland)?

Kommentare  

0 #11 Ralf 2012-11-29 14:01

Würde die Diskussion ja lieber zur unseren 5 Punkten weiterführen....Aber gut, meine Antwort zu deiner These. Das die Kreditklemme Teil des Booms beantwortet, sehe ich auch so. Aber nur einen Teil. Für viele Unternehmen ist die Anleihe die günstigere Alternative.


 


Zuerst nochmal Allgemeiner. Lese ich deine Frage richtig? "Banken sind Böse" Dafür würde wir zuerst eine prinzipielle Klärung brauchen, ob es “böse“, wenn Banken profitable Anleihen (statt weniger profitabler Kredite) verkaufen. Ich halte es nicht für "böse" und auch ihr als NGO seit wahrscheinlich froh, dass irgendwo mal irgendwer Profit gemacht hat, ansonsten könnten die Menschen euch ja kein Kapital zur Verfügung stellen.


Die zentrale Frage dahinter: Sind Banken verantwortlich: a) Profite zu machen (reine Marktwirtschaft) oder b) Günstig Kreditkapital zur Verfügung zu stellen (Chinas Banken….oje oje, das wird noch ein Spaß) oder c) Irgendeine Mischform (Gemeinwohl mit Profit, Banken einer Interessengruppe). Würde sagen, dasss die Antwort und die Mission von der jeweiligen Bank abhängt (Sparkasse/Genossenschaft vs. Aktiengesellschaft) Aber wie gesagt andere Diskussion. Ich spiele jetzt mal den Advocatus Diabolus und verteidige die Banken mit ein paar Eckpunkte (bewusst "leicht" überzogen):



    1. Bilanzen müssen schrumpfen (Zu wenig Eigenkapital für Basel III und außerdem sind die Banken im Vergleich zum BIP sehr groß und daher ein Risiko “too big too fail“). Schrumpfen heisst weniger Kredite vergeben....also Kreditklemme, wenn die Nachfrage da ist.

      Aber: Banken die Kredite zurückfahren sind "böse", da sie die Kreditklemme verursachen. Banken die pleitegehen, weil sie aggressiv (oder großzügig) Kredite vergeben haben um schnell zu wachsen, sind besonders „böse“ (Hypo Alpe Adria)


    2. Banken sollen Gewinne machen, damit das EK steigt und Basel III erfüllt wird. Wir hätten gerne Banken mit 15% EK (oder wie viel auch immer…aber mehr)

      Aber: Banken die besonders hohe Gewinne machen sind böse weil gierig….dann bleibt nur noch, dass wir zwangsweise Nachschusspflichten einführen...


    3. Unternehmen wollen Anleihen da diese momentan oft günstiger sind (Die Bonität vieler Unternehmer ist besser, wie jene der Banken). Investoren wollen derzeit Unternehmesanleihen, weil es bei Staatsanleihen keine Zinsen mehr gibt.

      Aber: Banken sind böse weil Sie Anleihen (der Nachfrage entsprechend) pushen, Kredite zurückfahren (Bilanzen schrumpfen), Risiko rausnehmen und Gewinne machen  und somit sicherer werden.

    4. Banken sollen keine Ausfälle haben (kein Risiko nehmen)

      Aber: Banken sollen an KMUs, Startups und Vereine günstige Kredite vergeben und keine Sicherheiten verlangen...



Habe ich das richtig verstanden, dass ich für Anleihen prinzipiell keine Bank benötige? Oder nur bei öffentlichen Anleihen. Das würde mich interessieren...habe aber kein Gesetz dazu gefunden

0 #12 Marion 2012-11-29 22:11

Gut oder böse, schwarz oder weiß? Das Leben ist glücklicherweise facettenreicher und bunter.


Banken sind nach wie vor eine wichtige Institution in einer entwickelten Volkswirtschaft. Gerade in Entwicklungländern merkt man oft, dass das Fehlen eine funktionierenden Bankensystems viele Limitationen mit sich bringt.


Ja, zu Banken, die Kreditvergabe, Verwaltung von Spareinlagen und den Handel von Wertpapieren (pro Wirtschaft) gewährleisten.


 

0 #13 Ralf 2012-11-30 10:42

…, dann sehen wir es gleich: Es ist komplexer und bunter. Mir wird momentan einfach zu viel undifferenziert kritisiert. Kann die Emotionen schon verstehen und es ist in der Tat genug verbesserungswürdig, bin aber ein Freund der konstruktiven Kritik.


Danke für den Link zur Oikocredit. (http://www.oikocredit.org/en/who-we-are/annual-report). Du meintest, dass das eine Bank mit 85% EK ist. Das finde ich spannend. Habe das Gefühl, dass sich damit eine neue separate Frage für mich auftut. “Mehr Eigenkapitel oder mehr Fremdkapital“. Momentan diskutierten wir ja Anleihen statt Kredit. In Wirklichkeit sind die Unterschiede für das Unternehmen marginal. Gesamtgesellschaftlich anicht, denn es kommt damit auch zu einer Reduktion der Banken und der Geldschöpfung (? Oder?). Das Themen der hohen Schulden bleibt aber unverändert. Privat-/Unternehmens-/+Staatsschulden machen im Durchschnitt in vielen westlichen Ländern 3-4 Mal des BIPs aus. Schulden sind anfälliger auf Volatilität wie Eigenkapital und machen Systeme daher fragiler. Wäre doch spannend mal durchzudenken, was ein richtiger EK push bedeuten würde. Sozial, wirtschaftlich etc. Werde mal ein Eröffnungsartikel schreiben.


Happy Weekend!

+1 #14 Max 2012-12-02 11:33

Marion hat die Finanzierung der TH-Stelle angesprochen. Ich denke es kommt nicht so sehr darauf an, da Kostenträger immer die Geldnehmer sind. Wir haben in der Schweiz grundsätzlich eine Kommission für Treuhandnehmerinnen. Interessenskonflikt ist daraus aus meiner Erfahrung keiner erkennbar. Aus Gründen des Reputationsrisikos muss die TH-Stelle immer einen scharfen Blick auf die TH-Nehmer haben.


Zum Thema Infoveranstaltungen: Ich gebe Marion hier absolut recht. Jedes Unternehmen nutzt das als Marketingplattform und tendiert dazu, den Geldgeberinnen Sand in die Augen zu streuen. Als TH-Stelle hat man da schon die Aufgabe, Themen klar anzusprechen und zu bohren. Versäumt man diese Pflicht, bekommt man das postwendend von den TH-Gebern zurück. Wie du sagst: auch ein wichtiger Punkt, der für diese TH-Konstruktion spricht.


Der Fall GEA:


1. Was meint ihr passiert im Konkursfall. Würde keine Anlegerin mit dem Argument "ich dachte es sind Spareinlagen, dabei ist es ja hochriskantes Investment" den Rechtsweg beschreiten? Ich bezweifle das sehr. Wenn das Geld weg ist, sind Sparer oft unerbittlich. Daraus ergibt sich die unbedingte Notwendigkeit der nachvollziehbaren Risikoaufklärung - die fraglich ist, wenn es sich um "Spargelder" handelt.


2. Ich denke GEA hätte gut daran getan, vor Einführung der Kundenkredite entsprechende Rechtsabklärungen durchzuführen. Jetzt stellt er die Aufsicht vor vollendete Tatsachen und lässt ihr im Prinzip keine Chance, da eine klare Übertretung des BWG stattgefunden hat und die Aufsicht reagieren muss. Da hilft das Argument (ich übertreibe) "Wir sind aber gut" nicht - weil vor dem Gesetz sind alle gleich... Wie würden wir die Situation beurteilen, wenn nicht GEA, sondern Kraft Foods, Pfizer, Siemens,... in dieser Situation wären? Damit will ich nicht den Bedarf nach neuen Möglichkeiten hinterfragen - der ist unbestritten.


Prospekt vs. Tätigkeit im Sinne des BWG: Zu klären wäre noch, ob die treuhändische Abwicklung (da geht es jetzt nicht um Obligationen mit Prospektpflicht, sondern um Treuhanddarlehen ohne Prospektpflicht) von Privatdarlehen ab einem gewissen Volumen (bzw. Anzahl) des Treuhandnehmers als Tätigkeit im Sinne des BWG gilt. Mit anderen Worten: ob die Abwicklung über eine Treuhandstelle vom BWG befreit. Wie wir bei Obligationen das Thema Prospekt haben, so haben wir bei der Treuhandversion das Thema Tätigkeit im Sinne des BWG. Für diese Frage wäre der Kommentar von Jurist/Innen interessant!


Eigenkapital vs. Fremdkapital: Ich denke diese Unterscheidung ist sehr wichtig. Da gilt es speziell auf die Risikofähigkeit der Anlegerinnen einzugehen. Eigenkapital trägt immer ein höheres Risiko als Fremdkapital - ob Genossenschaft, AG oder was auch immer. Daher bedarf es immer beider Wege. Jemandem Eigenkapital als Sparanlage zu verkaufen, der nicht die nötige Risikofähigkeit mitbringt, ist meiner Meinung nach gefährlich. Unter Umständen geht es dabei um wesentliche Teile einer Altersversorgung (auch wenn man das Kapitaldeckungsverfahren als Konzept absurd und schädlich findet - es ist mittlerweile leider Realität). Wenn es um Commitment und inhaltlicher Beteiligung geht ist das (im Rahmen der Risikofähigkeit) natürlich ein gutes Thema.

+1 #15 Max 2012-12-02 11:43

Die Erfahrung zeigt, dass in anonymen Beziehungen (klassische Bankbeziehungen) jeder seinen eigenen Nutzen maximiert. Es fehlt die gegenseitige Wahrnehmung und Korrektur. Ein erster Schritt ist immer die unpersönliche Wahrnehmung. Darüber kommt man der Sache etwas näher. Starkes Interesse und Verbindlichkeit entsteht erst durch die direkte Begegnung. In der direkten Begegnung pendeln sich dadurch auch die Kapitalkosten/Erträge anders ein als auf dem anonymen Markt - auch wenn der immer als gewisse Referenz präsent ist. Wichtig ist, dass mit der Beziehungsstärke der Markt als Referenz schwächer wird. Zugleich werden die Bedürfnisse, Ideen, Erträge, Risiken,... als Referenz stärker. These: Das optimum liegt dort, wo die Kapitalkosten sich direkt aus der Verhandlung von individuen ergibt. Marktzinsen stellen in der Regel kein Optimum dar. Fazit: Wir brauchen ein Finanzsystem, das auf der persönlichen Beziehung beruht. Ralf ich weiss: Risikotransformation, Losgrössentransformation, Fristentransformation und Allokation. Naja, da müssen wir eben kreativ sein, um entsprechende Lösungen zu finden - und das tun wir ja gerade ;-)

0 #16 Marion 2012-12-02 14:09

In Sachen Treuhand stellen sich für mich folgende Fragen:



  • Gibt es schon eine Treuhandstelle in Österreich, die diese Funktion übernehmen kann? (Konsumentenschutz?)

  • Muss diese Treuhandstelle eine Banklizenz im Sinne des BWG haben?

  • Welches Angebot wickelt diese Stelle ab?


Ich habe noch keine Antworten, werde aber danach suchen.


Die Aussage von Max, es braucht ein Finanzsystem, das auf persönlichen Beziehungen beruht, finde ich ganz wichtig. Sehe das auch so. Interessanterweise bewegt sich unser System davon weg. Immer mehr Automaten sollen die Tätigkeit von Bankangestellten übernehmen. Ich wundere mich, wie viele neue Geräte da mittlerweile in den Banken installiert wurden (Münzzähler, Überweisungsautomat etc.) und bin gespannt, wo diese Entwicklung hinführt.


Auch wenn Online-Banking schon zum Standard geworden ist, vielleicht braucht es dann auch Online-Beratung. Morgen mache ich mir dann gleich einen Skype-Termin mit meinem Bankberater aus ;-).


Und nochmal zu GEA: auch wenn nicht alles im Rahmen der Gesetze gelaufen ist, braucht es manchmal solche Überschreitungen, damit Entwicklung möglich wird. Es zeigt doch auch auf, dass hier neue Modelle gefragt sind. Die bestehenden Modelle wären, soweit ich das nun beurteilen kann, keine Option gewesen (Kosten bzw. Aufwand in Relation zu Nutzen zu hoch). GEA hat auch neue Gelder abgelehnt, als das Vorhaben ausfinanziert war. Fazit: Manchmal muss man über den Tellerrand hinausschauen, damit Fortschritt möglich wird. Manche Personen gehen da ein hohes persönliches Risiko ein, denn die Strafe droht dem Geschäftsführer von GEA, der auch privat haftet.


Ich hoffe, dass nun die Zeit da ist, die bestehenden Richtlinien zu überdenken und anzupassen.


 

0 #17 Max 2012-12-06 21:09

Aus der Perspektive der Entwicklung ist das Vorgehen von GEA natülich interessant. Und richtig interessant wird es, wenn Urteile vorliegen. Wir werden ja sehen, wie die Sache ausgeht - und hoffen das Beste für Heini Staudinger. Das Vorgehen, den gesetzgeber vor vollendete Tatsachen zu stellen ist aber auch aus anderen Zusammenhängen bekannt (Entführungen, Bankpleiten,...) und der Gesetzgeber wird sich hüten auf solche Übertretungen weich zu reagieren. Das wäre ja glatt eine Aufforderung zur Gesetzesübertretung.


Trotzdem finde ich gerade den Fall GEA sehr interessant (er wird übrigens auch in der Schweiz und in Deutschland diskutiert), da er auch auf ein generelles Problem aufmerksam macht: die Überregulierung im Finanzbereich, der man sich möglichst nicht unterordnen will. Einerseits kann man (fast) jeder Regelung ihren Sinn nicht absprechen. Andererseits verwendet ein Finanzinstitut einen guten Teil der Ressourcen für regulatorische Anforderungen und Neuerungen. Derzeit in Arbeit: Umstellung auf Basel III, Einführung Steuerabkommen (CH), Umstellung auf den internationalen Ansatz der Eigenmittelberechnung,... Und jede Änderung braucht nicht nur neue Prozesse, sondern in der Regel auch neue Software und neues Know-How. Die Häufigkeit der Anpassungen ist so stark gestiegen, dass mittlerweile bereits Ausführungsvorschriften (bzw. Termine) vorgeschrieben werden, ohne dass eine Gesetzesvorlage existiert. Dann werden Millionen investiert und das Gesetz kommt nicht zustande. Naja, manche werden sagen die Banken sind selber schuld. Vielleicht sind sie das auch. Aber die Gier der Anleger hat auch ihren Anteil (von wegen Konsumentenschutz).


Dass Heini Staudinger einen Weg der Finanzierung sucht, der diesem ganzen Wahnsinn (und den damit verbundenen Kosten) nicht unterworfen ist, ist mehr als verständlich. Wie die FMA reagiert ist mehr als spannend.


Als Banker hat man oft einfach den Wunsch seine Arbeit zu machen und Menschen bei Finanzthemen zur Seite zu stehen. Dann kann es frustrierend werden, wenn die Ressourcen von dort abgezogen werden, um (oft rein formalistische) Regulatorien zu erfüllen. Der Kunde bleibt dann im Regen stehen - oder vor einem Automaten (!) ...

+1 #18 Ralf 2012-12-07 10:25

Max, ich sehe es auch so. Besonders die Problematik der zunehmenden Regulierung ist ein Thema. Banken und Finanzen werden in Summe intransparenter und sind nur einer kleiner werdenden Expertenklientel zugänglich. Kaum ein Banker hat den gesamten Überblick über alle Gesetze. Außerdem wird dadurch regulatorischer Abitrage erst recht wieder Tür und Tor geöffnet (siehe Artikel Effizienz vs. Sicherheit). Mir kommt es so vor, als ob jene Personen/Gruppen die laut mehr Regulierung des Finanzwesens fordern, jetzt mehr Freiheit in der Unternehmensfinanzierung vom BWG verlangen. Als ob es wichtig wäre, die „Bösen Banken“ zu zügeln und den “Guten Anderen“ Freiheiten zu geben. Scheint mir zu simpel, fast schon schon lustig[1].   Ein Anwaltsfreund meinte, dass der Fall des BWG Übertritts durch die Waldviertler nicht so eindeutig ist, das darin nur die gewerbsmäßige Kreditvergabe verboten wird. Fraglich ist, ob einmalig schon gewerbsmäßig ist. Will aber eigentlich gar nicht in diese Diskussion einstiegen. Da diese juristischen Spitzfindigkeiten das Problem nicht lösen.


Es war klar, dass Basel II die alten weichen Kriterien wie Dauer und Qualität der Kundenbeziehung gegenüber Hard Facts schwächt und gerade die österreichische und deutsche kleinstrukturierte Unternehmenslandschaft treffen wird. Auch wurde dadurch die persönliche Beziehung zwischen dem Kreditnehmer und dem Kundenbetreuer weniger wichtig. Das war Thema meiner Diplomarbeit. Basel III erhöht die Eigenkapitalanforderungen nun nochmals und erhöht die Stabilität aber erschwert die Kreditvergabe und damit die Situation für Kleinunternehmen (die oft die höchsten Risiken haben).


Mich würde eure Meinung zu den Plattformen interessieren? Diese erleben gerade einen Boom in Deutschland und die ersten Projekte stehen in Österreich in den Startlöchern[2]. Die Wirtschaftskammer und Grüne[3] fordern mehr Crowd Funding Finanzierungsmöglickeiten. Die Forderung der Grünen Wirtschaft an die Wirtschaftskammer lautet, dass ein detailliertes Konzept zu diesen Eckpunkten ausgearbeitet werden soll:



  • Maximalbetrag der insgesamt aufgenommenen Summe;

  • Maximalbetrag des Darlehens pro Kreditgeber/in;

  • Minimale Transparenzpflichten bzgl. der Unternehmenssituation und des zu finanzierenden Projektes (vereinfachte Prospektpflicht);

  • Verbot, solche Mikrokreditgeschäfte gegen Provision über Dritte zu vermitteln oder zu Finanzprodukten zu bündeln;

  • Nachrangigkeitsklausel mit entsprechender Warnung der KreditgeberInnen, d.h. keinerlei Einlagensicherung durch die öffentliche Hand.


Diese sind ja unseren Punkten ähnlich. Es gibt aber keinen Intermediär – Treuhandstelle, außer die Plattform übernimmt so ein Screening. Welche Punkte fehlen Euch sonst noch aus der Perspektive NGO und der Perspektive Bank?  Stimmig?


Marion, hast du was bezüglich Treuhand in Österreich rausgefunden?





[1] Ich empfehle Shillers Buch für einen guten Blick auf die systemischen Probleme: Robert Shiller, Finance and the Good Society


[2] http://www.1000x1000.at/


[3] http://www.gruenewirtschaft.at/content/site/bund/home/index.html?ts=0.063588001354870412

You have no rights to post comments